Pro Single Schweiz - Die Interessengemeinschaft der Alleinstehenden

frauenplus Info, Ausgabe 2/16, Juli 2016

Pro Single Schweiz – Die Interessengemeinschaft der Alleinstehenden ist die einzige Organisation, die sich gesamtschweizerisch für die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Alleinstehenden einsetzt.

Wir engagieren uns in den Bereichen Steuern inkl. Erbschaftssteuern und Sozialversicherungen. Wir sind der Auffassung, dass alleinstehende Personen ohne Nachkommen gegenüber anderen Personengruppen benachteiligt sind. Das scheint unlogisch und unverständlich. Kinderlose Singles können ihr ganzes Einkommen für sich behalten, sind frei und unabhängig. Und im Pensionsalter beziehen sie Altersrenten, obwohl sie der Gesellschaft keine Kinder geschenkt haben. Dabei geht oft vergessen, dass gerade Kinderlose mit ihren Steuern die Familien indirekt umfangreich unterstützen, z.B. im Bildungs-, aber auch im Gesundheitswesen.

Bei den Steuern werden in der Regel Ehepaare mit Konkubinatspaaren verglichen, gerade wenn es um die so genannte «Heiratsstrafe» geht. Verglichen wird das Einkommen eines verheirateten Paares mit demjenigen eines unverheirateten. Dieser Vergleich ist durchaus legitim, weil zwei Personen ein Einkommen generieren und sich ebenso zwei Personen die Haushaltskosten teilen können. Nicht so die Alleinstehenden. Sie werden zu einem höheren Tarif (= Grundtarif) besteuert als Ehepaare und tragen ihre Kosten allein. Die Konkubinatspaare werden zwar auch zum höheren Tarif besteuert, können aber wie Ehepaare ihre Kosten teilen. Gemäss OECD kostet ein Zweipersonenhaushalt  ̶  bei gleichem Lebensstandard  ̶  nicht etwa das Doppelte, sondern lediglich 150 Prozent eines Einpersonenhaushalts. Diese Tatsache wird in der Regel bei Steuervergleichen nicht berücksichtigt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sollte sich unserer Meinung nach nicht nur am Einkommen orientieren, sondern auch an den Kosten. Gerechterweise müsste man drei Steuertarife schaffen: a) Paare mit Kindern, b) Paare ohne Kinder und c) Alleinstehende.

Auch bei den Sozialversicherungen leisten kinderlose Alleinstehende hohe Solidaritätsbeiträge: Bei der AHV können sie einzig ihre eigene Rente auslösen. Bei Ehepaaren hingegen werden gleich mehrere Renten fällig: die Ehepaarrente von 150% (auch wenn die Ehefrau nie berufstätig war) sowie Kinderrenten für pensionierte Eltern mit minderjährigen Kindern. Beim Tod des Ernährers werden Waisenrenten sowie eine oder mehrere Witwenrenten ausbezahlt. Waisenrenten sind unumstritten, die Witwenrente hingegen müsste man neu überdenken. Frauen sind heute viel besser ausgebildet und eher in der Lage, für sich selbst zu sorgen, vor allem, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Bundesrat Berset hat im Zuge der Vorsorge 2020 einen valablen Vorschlag unterbreitet: Abschaffung der Witwenrente, dafür Erhöhung der Waisenrente. Leider fand dieser Vorschlag kein Gehör.

Beim BVG werden bei Verheirateten im Todesfall ebenfalls Waisen- und Witwenrenten fällig. Auch Konkubinatspaare können sich nach fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt gegenseitig absichern. Wenn jemand keine Kinder hat und Single ist, bleibt das angesparte Geld gemäss Gesetz in der Pensionskasse. Auf diese Weise subventionieren Alleinstehende die Pensionskassen – unfreiwillig!

Erbschaftssteuern betreffen Ehepaare und deren direkte Nachkommen kaum noch, die meisten Kantone haben sie abgeschafft. Trotzdem nehmen die Kantone durch diese Steuer immer noch grosse Beträge ein, und zwar aus den Erbschaften von kinderlosen und unverheirateten Personen.

Wir sind nicht der Meinung, dass alle Solidaritätsbeiträge per sofort abgeschafft werden müssen. Es gibt keine absolute Gerechtigkeit. Aber künftige Gesetze und Verordnungen müssten immer auch mit Rücksicht auf die Alleinstehenden gestaltet werden.

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Kommentare

05.09.2016

Raffi

Ich bin der Meinung, der Staat verhält sich mit den oben genannten Punkten illegal. Den in der Bundesverfassung Seite 2 steht unter 2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele Art. 8 Rechtsgleichheit:

"Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Die oben genannten Punkte betreffend die Lebensform also ledig. Und die werden diskriminiert und das ist illegal.
Schade, dass ich Dienstleistung für einen illegalen Staat der mich ausbeutet und diskriminiert geleistet habe.

11.08.2020

Marianne

Bin gerade dran mich ob der diskriminierenden Steuererklärung im Tessin. Singlehaushalte sind nicht abzugberechtigt bei den Sozialabzügen. Ja und Sie haben recht, was Sie betreffend dem Erben schreiben. Als einzige Nichtverheiratete in der Familie wurde ich z.B. auf den Pflichtteil gesetzt. O-Ton! Da ich keine Kinder habe und weil meine Geschwister das Geld eben bräuchten...

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