Portrait Pro Single Schweiz

Darum gibt es Pro Single Schweiz

März 2017

Single sein bedeutet mehr als ein Leben ohne Partnerin oder Partner. Denn je nach Zivilstand und Lebensform ist das Single-Leben ganz schön teuer. Für Singles im eigenen Einpersonenhaushalt gibt es einerseits keinerlei Vergünstigungen, andererseits müssen sie Solidaritätsbeiträge bezahlen, die allen möglichen anderen Lebensformen zugutekommen.

1.2 Millionen Einpersonenhaushalte in der Schweiz

Mehr als ein Drittel aller Haushalte in der Schweiz, nämlich beinahe 1.3 Millionen, sind Einpersonenhaushalte. Ob Single oder nicht: ihnen gemeinsam sind die hohen Lebenshaltungskosten. Das Wohnen kostet für eine oder für zwei Personen fast gleich viel (Bad und Küche braucht man eben auch als Einzelperson). Vergünstigungen bei den SBB, zum Beispiel für Partnerabonnemente, fallen weg. Auch bei der Swisscom und der Billag profitieren Mehrpersonenhaushalte von den einheitlichen Gebühren pro Haushalt sowie von Rabatten.

Höchste Einkommenssteuern für Alleinstehende

Wenn auf dem politischen Parkett über Steuern diskutiert wird, werden ausschliesslich Vergleiche zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren angestellt. Zum höchsten Tarif, dem Grundtarif, werden aber einzig die Alleinlebenden besteuert. Sie können zudem bedeutend weniger Abzüge machen als Verheiratete. Nachdem die so genannte «Heiratsstrafe» bei den Einkommenssteuern in den Kantonen abgeschafft wurde, gibt es heute in einigen Gemeinden / Kantonen sogar einen «Heiratsbonus».

Unverheiratete bezahlen übrigens ihr ganzes Leben lang den höheren Steuertarif, während Verheiratete auch dann noch zum tieferen Tarif besteuert werden, wenn die Kinder längst ausgezogen sind. Das ist äusserst ungerecht!

Direkte Bundessteuern

Ledige Personen bezahlen bereits ab einem Bruttoerwerbseinkommen von 24'230 Franken direkte Bundessteuern, während diese bei der Hälfte aller Familien entfallen.

Erbschaftssteuern

Die Erbschaften von kinderlosen und unverheirateten Personen werden massiv besteuert. Im Kanton Genf zum Beispiel beträgt der Steuersatz bei Nichtverwandten über 50%. Allein der Kanton Zürich nahm 2015 rund 250 Millionen Franken Erbschafts- und Schenkungssteuern ein. Der Verwandtschaftsgrad spielt beim Erben eine grosse Rolle. Ehepaare sind in allen Kantonen gegenseitig steuerbefreit, in fast allen Kantonen sind es auch die Kinder.

Alleinstehende finanzieren Sozialversicherungen quer

Ledige leisten zudem hohe Solidaritätsbeiträge bei der AHV und den Pensionskassen. Nebst den Altersrenten müssen Witwen-, Waisen- und Kinderrenten (Zusatzrenten für pensionierte Väter oder Mütter mit schulpflichtigen Kindern) finanziert werden, ebenso Erziehungsgutschriften und bei der AHV teilweise sogar eine zweite Witwenrente, wenn ein Mann zweimal verheiratet war. Es ist stossend, dass nur 13% der Ledigen ohne Kinder die maximale Vollrente bekommen, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben. Bei den Witwen sind es 43%, obschon viele von ihnen nie berufstätig waren. Wer lebenslang selbst Beiträge einbezahlt hat, sollte gerechterweise auch die höhere Rente erhalten. Deshalb fordert Pro Single Schweiz bei der Altersvorsorge 2020 die Abschaffung der Witwenrente für Frauen ohne Betreuungspflichten. Für ältere Frauen oder Frauen, die im eigenen Betrieb oder auf dem Hof mitgearbeitet haben, sollen Sonderregelungen und Übergangslösungen geschaffen werden.

Witwen können sich ausserdem sofort nach dem Tod des Partners beim RAV melden und ohne Wartefrist Arbeitslosengeld beziehen, auch wenn sie selbst nie in die Kasse einbezahlt haben.

Im Gegensatz zur AHV kann eine Pensionskasse auch für hinterbliebene Konkubinatspartner und -partnerinnen eine Rente vorsehen. Das Geld von frühzeitig verstorbenen Ledigen ohne Anhang bleibt hingegen in der Regel in den Kassen. Man nennt es «freiwerdendes Alterskapital». Gemäss Versicherungsexperten geht es dabei um mehr als 500 Millionen Franken pro Jahr.

Prämienverbilligung für Alleinstehende

Im Kanton Zürich bekommen Alleinstehende bis zu einem steuerbaren Einkommen von 38'000 Franken eine Prämienverbilligung. Im Februar 2017 hat der Regierungsrat beschlossen, diese Obergrenze per Januar 2018 auf extrem tiefe 29'000 Franken zu senken. An der Limite für verheiratete Personen ändert sich nichts.