Despektierliche Haltung inakzeptabel
Leserbrief von Sylvia Locher zum Artikel:
SP droht Kantonen mit Klagen, TA vom 28.1.2019
Es geht nicht nur um die Frage, ob die Prämienverbilligungen ausgeweitet werden sollen oder nicht. Fakt ist, dass Anpassungen bei den Prämienverbilligungen nicht bei allen Personengruppen gleichrangig vorgenommen werden.
Beispiel Kanton Zürich: Am 1. .Januar 2018 wurden die Berechtigungsgrenzen für die Prämienverbilligung nur für Alleinstehende und Alleinerziehende angehoben, um die Verbilligungen für Kinder und Jugendliche einzuhalten. Für alle anderen Erwachsenen hatte die Anpassung keine negativen Folgen. Pro Single Schweiz protestierte gegen die unterschiedliche Behandlung von verschiedenen Erwachsenengruppen. Konkret forderte sie, dass alle Erwachsenen gleich behandelt werden, egal ob sie verheiratet sind oder ledig, im Konkubinat leben oder allein. Der Regierungsrat meint, diese Massnahme sei unerfreulich, aber unumgänglich. Er erachtete sie als von allen denkbaren möglichen als die sozialverträglichste. Diese despektierliche Haltung ist nicht akzeptabel, denn gemäss KVG haben alle Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anrecht auf Prämienverbilligungen.
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