Einpersonenhaushalte sind mit dem heutigen Steuersystem benachteiligt

NZZ 30.01.2026, Kommentar von Sylvia Locher

Im heutigen System werden unverheiratete, kinderlose Alleinlebende in allen sozial-wirtschaftlichen Bereichen unter dem Deckmantel der Solidarität benachteiligt.

In 37,3 Prozent aller Haushalte in der Schweiz lebt nur eine Person. Das sind 1,4 Millionen Einpersonenhaushalte. Sie gehen in der Abstimmungskampagne zur Individualbesteuerung unter, denn das Losungswort heisst «Heiratsstrafe».

Wirklich bestraft werden aber im heutigen System unverheiratete Personen, weil sie zu einem höheren Tarif besteuert werden. Das ist diskriminierend und läuft dem Gleichheitsgebot zuwider. Alleinlebende werden noch zusätzlich benachteiligt. Sie können bei den Steuern keine Abzüge geltend machen, obwohl sie ihre Lebenshaltungskosten nicht teilen können. Im umgekehrten Fall dürfen Familien Mehrausgaben mit entsprechenden Abzügen kompensieren und haben die Möglichkeit, zwei Einkommen zu generieren.

Die Individualbesteuerung hat zum Ziel, alle Personen unabhängig vom Zivilstand gerechter zu besteuern. Das Gegnerkomitee begründet die Ablehnung der Individualbesteuerung unter anderem damit, dass Singles mehr Steuern bezahlen müssten.

Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) werden aber die meisten Unverheirateten mit diesem Gesetz weniger Steuern bezahlen, insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Der Steuertarif bei der direkten Bundessteuer wird angepasst, was zur Folge hat, dass Personen mit hohen Einkommen mehr Steuern bezahlen müssen. In der Gruppe der Unverheirateten (gilt auch für Konkubinatspaare) ab einem reinen Einkommen von 99 900 Franken ohne Kinder beträgt die durchschnittliche Mehrbelastung 291 Franken.

Pro Single Schweiz begrüsst die Einführung der Individualbesteuerung aus drei Gründen: Erstens wird eine Ungleichheit beseitigt. Die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass alle Einkommen nach demselben Tarif besteuert werden. Zweitens – und das ist zentral – stellt diese Systemänderung den Anfang einer wirklichen Gleichstellung der Alleinstehenden mit anderen Zivilstands- und Wohnformen dar.
Sollten sich die beiden Initiativen der Mitte-Partei «Ja zu fairen AHV-Renten» und «Ja zu fairen Bundessteuern» durchsetzen, könnte es noch viel schlimmer kommen.

Im heutigen System werden unverheiratete, kinderlose Alleinlebende in allen sozial-wirtschaftlichen Bereichen unter dem Deckmantel der Solidarität benachteiligt. Bei den Sozialversicherungen AHV und BVG müssen sie Leistungen mitfinanzieren, die sie nicht beziehen, bei den Steuern werden sie mit einem höheren Tarif bestraft, und wenn sie das Zeitliche segnen, wird ihr Nachlass mit teilweise heftigen Erbschaftssteuern belegt, die bei Familien nicht anfallen. Bei einem fairen Steuersystem müssen die Belastungsrelationen im Gleichgewicht sein. Das ist zurzeit nicht der Fall.

Sollten sich die beiden Initiativen der Mitte-Partei «Ja zu fairen AHV-Renten» und «Ja zu fairen Bundessteuern» durchsetzen, könnte es noch viel schlimmer kommen. Das ist der dritte und ebenfalls wichtige Grund, weshalb sich Pro Single Schweiz für die Einführung der Individualbesteuerung einsetzt. Beide Mitte-Forderungen benötigen enorm viel Geld aus der Bundeskasse. Weil fast die Hälfte aller Paare mit Kindern gar keine direkten Bundessteuern bezahlt, liegt es auf der Hand, dass Singles noch mehr zur Kasse gebeten würden.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Ehepaaren: Es ist jedem Ehepaar freigestellt, wer wie viel arbeiten möchte. Mit der Individualbesteuerung werden Ehepaare den unverheirateten Paaren gleichgestellt. Das ist eine jahrzehntelange Forderung der Verheirateten. Wenn sich ein Paar dazu entscheidet, mit nur einem Einkommen auszukommen, dann darf das nicht auf Kosten anderer geschehen, die in höheren Pensen berufstätig sind. Im gegenwärtigen System werden Ehepaare mit nur einem Verdienst oder einem niedrigen Zweiteinkommen privilegiert.

Wenn nun in Zukunft alle Steuerpflichtigen individuell besteuert werden, ist das keine Benachteiligung für diese Paare, sondern der Wegfall eines Sonderrechts. Ausserdem haben lediglich drei Prozent aller Haushalte Kinder unter 25 Jahren und sind gleichzeitig Alleinverdienerhaushalte. Eine Korrektur im Sinne der Gleichstellung ist mehr als gerechtfertigt.

Sylvia Locher ist Präsidentin von Pro Single Schweiz.

 

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Kommentare

02.02.2026

Ivar Meyer

Mit der Einführung der Individualbesteuerung wird die Progression der dir. Bundessteuer verschärft.
Dies ist ein falscher Anreiz, denn dies verteuert die Arbeit und bedroht langfristig unser gesamtes System nur noch stärker.

Bessergestellte Singles werden dadurch benachteiligt, auch viele Alleinerziehende mit Kindern, ebenso Ehepaare mit ungleich verteilten Einkommen (womit Ehegemeinschaften mit identischem Gesamteinkommen unterschiedlich besteuert werden).
Die Steuerprogression führt zu mehr und unnötiger Komplexität im System.
Eine allfällige Anpassung auf Ebene Gemeinde- und Kantonssteuern kann die vorgesehene Fehlentwicklung nicht kompensieren. Das Vorhaben ist abzulehnen!

Also: bitte NZZ-Artikel widerrufen und neu über die Progression schreiben!

16.02.2026

Kurt Funk

Zum Kommentar von Ivar Meyer gäbe es einige Gegenargumente, weil die Aussagen zum Teil nicht faktenbasiert bzw falsch sind.

Der Beitrag von Silvia Locher in der NZZ entspricht der Stellungnahme von Pro Single Schweiz bei der Vernehmlassung zur Individualbesteuerung und wird von den Mitgliedern von Pro Single Schweiz grossmehrheitlich geteilt.

Dass nun die Präsidentin aufgefordert wird, den Artikel in der NZZ zu widerrufen, ist unangebracht und undemokratisch.
Der Gedanke. die Progression abzuschaffen, widerspricht dem Grundsatz von BV Art. 127, wonach die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt.

16.02.2026

Daniel Billeter

"Der Gedanke. die Progression abzuschaffen, widerspricht dem Grundsatz von BV Art. 127, wonach die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt." Das trifft nicht zu, denn bei einer Flat-Rate-Tax ohne Progression, sind die Steuern proportional zum Einkommen, d.h. die Besteuerung erfolgt sehr wohl nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Flat-Rate-Tax darf nicht mit einer Kopfsteuer verwechselt werden, bei der alle, unabhängig vom Einkommen, den gleichen Steuerbetrag zu zahlen haben.

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