Einzelinitiative «Gleichstellung der kinderlosen Unverheirateten bei der kantonalen Erbschaftssteuer» vom Kantonsrat Zürich abgelehnt

Pro Single Schweiz, 30.4.2026

Am 27. April 2026 hat der Kantonsrat Zürich die Einzelinitiative «Gleichstellung der kinderlosen Unverheirateten bei der kantonalen Erbschaftssteuer» abgelehnt. 

Beschluss des Kantonsrats Zürich

«Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative mit 13 Stimmen nicht vorläufig unterstützt, mit der eine Person aus Wädenswil unverheiratete kinderlose Personen berechtigen wollte, eine natürliche Person zu bestimmen, welche erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt ist ( KR-Nr. 137/2026). Für eine vorläufige Unterstützung wären 60 Stimmen nötig gewesen. Das Geschäft ist damit erledigt.»

Die Ablehnung kam nicht überraschend, nachdem schon alle Parteien – ausser der GLP – im Voraus angekündigt hatten, die Einzelinitiative abzulehnen.

Stellungnahmen der Kantonsrats-Fraktionen

Patrick Walder von der SVP argumentierte, dass mit Geschäft 432/2021 und 269/2022 dieses Thema im Rat behandelt wurde und Mehrheit fand. Sie würden die komplette Abschaffung der Erbschaftssteuer wie im Kanton Schwyz unterstützen. Die Forderung der Initiantin sei zu einseitig und nicht konsequent. Sie schwäche das Konstrukt der Ehe, das bereits mit der Annahme der Individualbesteuerung massiv geschwächt wurde. Die Umsetzung der Forderung sei ebenfalls unklar.

Christoph Fischbach von der SP betonte, selbstverständlich sei die SP für Gleichstellung und Gleichbehandlung. Sie sei aber der Meinung, dass die Erbschaftssteuer der Verheirateten mit Kindern derjenigen der Unverheirateten mit Kindern angepasst werden sollte. Sie plädiert generell für die Erbschaftssteuer. Sie lehne die Initiative auch deshalb ab, weil der Abschaffung der Erbschaftssteuer dem Staat weiter Geld entzogen würde. Die SP will eine Erbschaftssteuer auf hohen Vermögen für alle.

Doris Meier von der FDP argumentierte, diese Einzelinitiative schaffe keine Gleichbehandlung, sondern eine neue Privilegierung. Eine individuell bestimmte Person sei nicht mit einem Ehegatten vergleichbar. Heiraten sei ein bewusster Entscheid mit Rechten und mit Pflichten. Man könne nicht nur die Vorteile übernehmen. Der Ansatz der Initiative geht ihnen zu weit. Es sei auch unklar, wer als individuell bestimmte Person gelten soll. Die FDP setze sich mit einem klaren Konzept für tiefere Steuern ein.

Andrea Gisler von der GLP bemerkte , die Gesellschaft habe sich stark gewandelt. Die Lebensformen seien vielfältiger geworden. Dieser Vielfalt sollte das Steuersystem Rechnung tragen. Ehepartner und Nachkommen würden steuerlich stark privilegiert. Sie seien vollumfänglich steuerbefreit. Demgegenüber würden die Erbinnen und Erben von kinderlosen Unverheirateten massiv zur Kasse gebeten. Wer von einem Nichtverwandten eine halbe Million Franken erbe, müsse rund Fr. 140 000.– an den Fiskus abliefern. Hier setze die Einzelinitiative an. Sie wolle diese Ungleichbehandlung beseitigen. Wer unverheiratet und kinderlos ist, soll eine natürliche Person bezeichnen dürfen, die wie ein Ehegatte steuerbefreit ist. Eine solche Regelung entspricht dem Bedürfnis einer wachsenden Anzahl Menschen. Nicht nur traditionelle Familienbeziehungen, auch ausserfamiliäre Beziehungen seien wertvoll. Wer beispielsweise eine Freundin bis zum Tod pflege, nähme mehr Verantwortung wahr als ein Sohn, der sich nicht um seine betagten Eltern kümmere. Trotzdem müsse der Sohn keine Erbschaftssteuern zahlen, bei der pflegenden Person lange der Fiskus kräftig zu.

Wer von einem Nichtverwandten eine halbe Million Franken erbt, muss rund Fr. 140 000.– an den Fiskus abliefern. Hier setzt die Einzelinitiative an. Sie will diese Ungleichbehandlung beseitigen. Wer unverheiratet und kinderlos ist, soll eine natürliche Person bezeichnen dürfen, die wie ein Ehegatte steuerbefreit ist. Eine solche Regelung entspräche dem Bedürfnis einer wachsenden Anzahl Menschen. Ein Teil der GLP-Fraktion erachte das geltende Erbschafts- und Steuergesetz als nicht mehr zeitgemäss und unterstütze die Einzelinitiative. Der andere Teil hält die Einzelinitiative für nicht zielführend, weil sie einen engen Fokus habe mit der Beschränkung auf die unverheirateten Kinderlosen. Gisler persönlich unterstütze die Einzelinitiative. Sie fände es wichtig, faire Rahmenbedingungen für alle Lebensformen zu schaffen. Verantwortung und Nähe hingen nicht vom Zivilstand und vom Stammbaum ab.

Jasmin Pokerschnig, Grüne sagt, ihre Partei sei der Meinung, dass das aktuelle Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz den gesellschaftlichen Begebenheiten nicht gerecht wird. Mit der Einzelinitiative würden aber neue Privilegien geschaffen. Nachteile würden bestehen bleiben (Geschwister). Eine gerechte Erbschaftssteuer könnte mit einem Freibetrag erreicht werden, der für alle gilt. Sie seien gerne bereit, die Erbschaftssteuer den neuen gesellschaftlichen Formen anzupassen, aber keine Privilegien zu schaffen.

Tina Deplazes, Die Mitte, erklärte, dass sie die Einzelinitiative wegen Abgrenzungsproblemen ablehnten. Es bestehe ein grosses Missbrauchspotenzial. Familie bedeute gegenseitige Verantwortung über viele Jahre, auch finanziell. Vermögen soll der Verantwortungsgemeinschaft steuerfrei weitergegeben werden. Die Pflichten der Familie sollen beim Vererben berücksichtigt werden.

Markus Schaaf von der EVP, sagte das Verantwortung nicht nur innerhalb der klassischen Familie getragen würde und das verdiene Respekt. Aus vier Gründen lehne die EVP die Einzelinitiative ab:

  1. Die vorgeschlagene Lösung untergrabe die Systematik des bestehenden Erbschaftssteuerrechts. Die Privilegierung der Ehepaare ist Ausdruck der gegenseitigen rechtlichen Verpflichtung. 
  2. Die Initiative schaffe Abgrenzungsprobleme: Wer soll genau begünstigt werden und wie kann Missbrauch verhindert werden? Die Initiative öffne Tür und Tor für steuerliche Optimierung und die Möglichkeit von kriminellen Handlungen, die mit dem ursprünglichen Gedanken von Solidarität nichts mehr zu tun hätten. 
  3. Finanzielle Auswirkungen für unseren Kanton: Mindereinnahmen, von denen wir nicht wissen, wie hoch sie seien und wie sie kompensiert werden könnten. 
  4. Gleichbehandlung bedeute nicht Gleichmacherei. Das Steuerrecht solle und dürfe Unterschiede abbilden, wenn diese sachlich begründet sind.

Gianna Berger von der AL sagte, die Initiantin spreche einen Punkt an, den wir ernst nehmen müssten. Der Staat begünstige das klassische Ehemodelle, auch bei der Sozialversicherung. Die gewählte soziale Familie sei für viele Menschen zentral. Kritik sei berechtigt. Aber die Initiative baue die Ungerechtigkeit nicht ab, sondern schaffe neue Privilegien. Steuerfreie Zone dürften nicht ausgedehnt werden. Eine progressive Besteuerung wäre gerecht. 

 

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