Einzelinitiative «Gleichstellung der kinderlosen Unverheirateten bei der kantonalen Erbschaftssteuer» vom Kantonsrat Zürich abgelehnt

Pro Single Schweiz, 30.4.2026

Am 27. April 2026 hat der Kantonsrat Zürich die Einzelinitiative «Gleichstellung der kinderlosen Unverheirateten bei der kantonalen Erbschaftssteuer» abgelehnt. 

Beschluss des Kantonsrats Zürich

«Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative mit 13 Stimmen nicht vorläufig unterstützt, mit der eine Person aus Wädenswil unverheiratete kinderlose Personen berechtigen wollte, eine natürliche Person zu bestimmen, welche erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt ist ( KR-Nr. 137/2026). Für eine vorläufige Unterstützung wären 60 Stimmen nötig gewesen. Das Geschäft ist damit erledigt.»

Die Ablehnung kam nicht überraschend, nachdem schon alle Parteien – ausser der GLP – im Voraus angekündigt hatten, die Einzelinitiative abzulehnen.

Stellungnahmen der Kantonsrats-Fraktionen

Patrick Walder/SVP argumentierte, dass mit Geschäft 432/2021 (Erleichterung der Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen an langjährige Lebenspartner und Lebenspartnerinnen und Stiefkinder) und 269/2022 (Gleichstellung von Konkubinats- und Ehepartnern bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer) dieses Thema im Rat behandelt wurde und keine Mehrheit fand. Sie würden die komplette Abschaffung der Erbschaftssteuer wie im Kanton Schwyz unterstützen. Die Forderung der Initiantin sei zu einseitig und nicht konsequent. Sie schwäche das Konstrukt der Ehe, das bereits mit der Annahme der Individualbesteuerung massiv geschwächt wurde. Die Umsetzung der Forderung sei ebenfalls unklar.

Christoph Fischbach/SP betonte, dass die SP selbstverständlich für die Gleichstellung und Gleichbehandlung sei. Sie sei aber der Meinung, dass die Erbschaftssteuer der Verheirateten mit Kindern derjenigen der Unverheirateten mit Kindern angepasst werden sollte. Sie plädiere generell für die Erbschaftssteuer. Sie lehne die Initiative auch deshalb ab, weil bei Abschaffung der Erbschaftssteuer dem Staat weiter  Einnahmen entzogen würden. Die SP will eine Erbschaftssteuer auf hohen Vermögen für alle.

Doris Meier/FDP argumentierte, diese Einzelinitiative schaffe keine Gleichbehandlung, sondern eine neue Privilegierung. Eine individuell bestimmte Person sei nicht mit einem Ehegatten vergleichbar. Heiraten sei ein bewusster Entscheid mit Rechten und mit Pflichten. Man könne nicht nur die Vorteile übernehmen. Der Ansatz der Initiative gehe ihnen zu weit. Es sei auch unklar, wer als individuell bestimmte Person gelten solle. Die FDP setze sich mit einem klaren Konzept für tiefere Steuern ein.

Andrea Gisler/GLP

betonte, die Gesellschaft habe sich stark gewandelt. Die Lebensformen seien vielfältiger geworden. Dieser Vielfalt sollte das Steuersystem Rechnung tragen. Ehepartner und Nachkommen würden steuerlich stark privilegiert. Sie seien vollumfänglich steuerbefreit. Demgegenüber würden die Erbinnen und Erben von kinderlosen Unverheirateten massiv zur Kasse gebeten. Wer von einem Nichtverwandten eine halbe Million Franken erbe, müsse rund 140'000 Franken an den Fiskus abliefern. Hier setze die Einzelinitiative an. Sie wolle diese Ungleichbehandlung beseitigen. Wer unverheiratet und kinderlos ist, soll eine natürliche Person bezeichnen dürfen, die wie ein Ehegatte steuerbefreit ist. Eine solche Regelung entspreche dem Bedürfnis einer wachsenden Anzahl Menschen. Nicht nur traditionelle Familienbeziehungen, auch ausserfamiliäre Beziehungen seien wertvoll. Wer beispielsweise eine Freundin bis zum Tod pflege, nähme mehr Verantwortung wahr als ein Sohn, der sich nicht um seine betagten Eltern kümmere. Trotzdem müsse der Sohn keine Erbschaftssteuern zahlen, bei der pflegenden Person greife der Fiskus kräftig zu.

Ein Teil der GLP-Fraktion erachte das geltende Erbschafts- und Steuergesetz als nicht mehr zeitgemäss und unterstütze die Einzelinitiative. Der andere Teil halte die Einzelinitiative für nicht zielführend, weil sie einen engen Fokus habe mit der Beschränkung auf die unverheirateten Kinderlosen. 

Sie selbst unterstützte die Einzelinitiative und fände es wichtig, faire Rahmenbedingungen für alle Lebensformen zu schaffen. Verantwortung und Nähe hingen nicht vom Zivilstand und vom Stammbaum ab. 

Jasmin Pokerschnig/Grüne sagte, ihre Partei sei der Meinung, dass das aktuelle Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz den gesellschaftlichen Begebenheiten nicht gerecht werde. Mit der Einzelinitiative würden aber neue Privilegien geschaffen. Nachteile blieben bestehen (zum Beispiel bei Geschwistern). Eine gerechte Erbschaftssteuer könnte mit einem Freibetrag erreicht werden, der für alle gilt. Sie seien gerne bereit, die Erbschaftssteuer den neuen gesellschaftlichen Formen anzupassen, aber nicht, Privilegien zu schaffen.

Tina Deplazes/Die Mitte, erklärte, dass sie die Einzelinitiative wegen Abgrenzungsproblemen ablehnten. Es bestehe ein grosses Missbrauchspotenzial. Familie bedeute gegenseitige Verantwortung über viele Jahre, auch finanziell. Vermögen soll der Verantwortungsgemeinschaft steuerfrei weitergegeben werden. Die Pflichten der Familie sollen beim Vererben berücksichtigt werden. 

Markus Schaaf/EVP sagte, dass Verantwortung nicht nur innerhalb der klassischen Familie getragen würde. Das verdiene Respekt. Aus vier Gründen lehne die EVP aber die Einzelinitiative ab: 

  1. Die vorgeschlagene Lösung untergrabe die Systematik des bestehenden Erbschaftssteuerrechts. Die Privilegierung der Ehepaare sei Ausdruck der gegenseitigen rechtlichen Verpflichtung.
  2. Die Initiative schaffe Abgrenzungsprobleme: Wer soll genau begünstigt werden und wie kann Missbrauch verhindert werden? Die Initiative öffne Tür und Tor für steuerliche Optimierung und die Möglichkeit von kriminellen Handlungen, die mit dem ursprünglichen Gedanken von Solidarität nichts mehr zu tun hätten. 
  3. Finanzielle Auswirkungen für unseren Kanton: Mindereinnahmen, von denen wir nicht wüssten, wie hoch sie seien und wie sie kompensiert werden könnten.
  4. Gleichbehandlung bedeute nicht Gleichmacherei. Das Steuerrecht solle und dürfe Unterschiede abbilden, wenn diese sachlich begründet sind.

Gianna Berger/AL sagte, die Initiantin spreche einen Punkt an, den man ernst nehmen müsste. Der Staat begünstige das klassische Ehemodelle, auch bei der Sozialversicherung. Die gewählte soziale Familie sei für viele Menschen zentral. Kritik sei berechtigt. Aber die Initiative baue die Ungerechtigkeit nicht ab, sondern schaffe neue Privilegien. Steuerfreie Zonen dürften nicht ausgedehnt werden. Eine progressive Besteuerung wäre gerecht. 

 

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