Erbschaftssteuer: Den Kantonen drohen Steuerausfälle in Millionenhöhe

TA vom 14.12.2013

Diskriminierung Alleinstehender

Leserbrief von Sylvia Locher, AUF - TA vom 21.12.2013

Der Bund will nicht in die Steuerhoheit der Kantone eingreifen. Die KMU sehen ihre Betriebe gefährdet. Die Mehrheit der Kantone befreit den Ehegatten und die Nachkommen, zum teil sogar auch die Vorfahren, ganz von der Steuer. Wer also bezahlt die immense Summe in den Topf der Erbschaftssteuern? Das sind vor allem kinderlose Unverheiratete ohne enge Verwandte. Wenn ihre Hinterlassenschaft verteilt wird, wird der Staat zum engsten Verwandten und kassiert massiv ab. Im Kanton Freiburg zum Beispiel sind Ehegatten, Nachkommen, Eltern und Grosseltern gratis. Bei einer Erbschaft von 1 Million Franken einer kinderlosen alleinstehenden Person gehen 375000 Franken direkt an den Staat. Im Kanton Zürich fliessen bei gleich grosser Hinterlassenschaft 330000 Franken in die Staatskasse. Fazit: Niemand will die neue Erbschaftssteuer einführen, aber alle wollen die bisherige Ungerechtigkeit, die Diskriminierung der Alleinstehenden beibehalten.

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