Gleichstellung der kinderlosen Unverheirateten bei der kantonalen Erbschaftssteuer (Zürich)

23.4.2026, Sylvia Locher, Pro Single Schweiz

Sylvia Locher, die Präsidentin von Pro Single Schweiz, fordert mit einer Einzelinitiative, dass kinderlose Unverheiratete bei der Erbschaftssteuer im Kanton Zürich den Verheirateten gleichgestellt werden. Das Geschäft wird am 27. April 2026 im Kantonsrat Zürich behandelt.

Text der Einzelinitiative

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit unverheiratete kinderlose Personen berechtigt sind, eine natürliche Person zu bestimmen, welche erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt ist.

Begründung

Mit dem heutigen System werden Ehegatten und Unverheiratete mit Kindern anders besteuert als Unverheiratete ohne Kinder. Der Ehegatte und die Nachkommen des Erblassers oder Schenkers sind von der Steuerpflicht vollumfänglich befreit.

Demgegenüber fallen bei Vermögensübergängen von kinderlosen und unverheirateten Personen in jedem Fall – ausser bei Zuwendungen an steuerbefreite Organisationen – Schenkungs- oder Erbschaftssteuern an. 

Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen ist eine einseitige Besteuerung bzw. Bevorzugung von einzelnen Personengruppen nicht mehr angebracht. Ehegatten, Konkubinatspaare und Alleinstehende sollen gleichbehandelt werden. Sozial relevante Kontakte werden nicht nur in der Kernfamilie gepflegt. Gegenseitige Unterstützung findet längst nicht mehr nur im familiären Umfeld statt. Der sozialen Familie kommt deshalb insbesondere bei Einpersonenhaushalten eine immer grössere Bedeutung zu. Deshalb sollen auch Unverheiratete ohne Kinder eine innerhalb oder ausserhalb des Verwandtenzirkels stehende Person bestimmen können, die erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich gleich wie ein Ehegatte behandelt wird.

 

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