Haushaltabgaben sind Single-Strafen

Pro Single Schweiz, Mai 2019

Die Generalversammlung vom Samstag, 18. Mai 2019, hat den Antrag von Barbara Amsler und Ursula Kägi gutgeheissen. Es soll ein Rechtsgutachten erstellt werden.

Bei Gebühren, die pro Haushalt erhoben werden, bezahlen einzig die Alleinlebenden je den vollen Betrag, während Personen, die als Paare oder in Wohngemeinschaften zusammen als Haushalt gelten, sich die Summe aufteilen. Pro Single Schweiz ist nicht mehr bereit, diese Single-Strafe hinzunehmen und will die Verfassungsmässigkeit von Haushaltabgaben mit einem ordentlichen Rechtsgutachten überprüfen lassen. Das hat die Generalversammlung von Pro Single Schweiz am Samstag, 18. Mai 2019, einstimmig beschlossen und fürs Erste einen entsprechenden Kredit gesprochen.

Ein Drittel Singlehaushalte 

Die «Rechtsgleichheit» der Menschen vor dem Gesetz gehört zu den Grundrechten in der Schweiz. Artikel 8 der Bundesverfassung umschreibt das Diskriminierungsverbot im Detail. Namentlich erwähnt wird auch die Lebensform. Die Lebensform des Alleinlebens wird in der Schweiz in rund 35 Prozent der Haushalte praktiziert. In diesem Drittel aller Haushalte entrichten die dort alleinlebenden einzelnen erwachsenen Personen bei Haushaltabgaben je den vollen Betrag, wogegen die Personen in den anderen zwei Dritteln dieselben Abgaben unter sich aufteilen und also weniger bezahlen. Es gilt dies beispielsweise bei den Grundgebühren für die Abfallentsorgung und auch für die Radio- und Fernseh-Abgabe. Während bei der Abfallentsorgung in den meisten Kantonen dem «Verursacherprinzip» doch noch Rechnung getragen wird durch die zusätzliche Sackgebühr, gilt das bei der Abgabe für Radio und Fernsehen nicht. Die persönliche Nutzung des Service Public wird nicht berücksichtigt – alle Haushalte werden gleich belastet. Einpersonenhaushalte zahlen dadurch pro Person eindeutig zu viel und müssen damit grundlos die viel stärkere Nutzung der Mehrpersonenhaushalte mitfinanzieren.

Was ist ein «Haushalt»?

Pro Single Schweiz kritisiert das Prinzip der Haushalt- bzw. Wohnungspauschalen politisch seit Jahren. Mit dem beschlossenen Rechtsgutachten will man nun insbesondere den heutigen Begriff «Haushalt» endlich thematisieren: Der familiäre Einverdienerhaushalt mit eindeutigem Haushaltvorstand gehört juristisch - und weitgehend auch sozial – längst der Vergangenheit an. In Haushalten leben heute erwachsene Personen häufig mit getrennter Kasse selbständig zusammen. Die Haushaltgebühr ist ein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten, das Einpersonenhaushalte diskriminiert. Pro Single Schweiz ist der Meinung, dass dies einklagbar ist und eingeklagt werden soll. Das Rechtsgutachten wird hier Klärung bringen.

Medienmitteilung

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