Heiratsbonus

NZZ 6. Juni 2013

Vor- und Nachteile der Ehe

Leserbrief von Sylvia Locher, Präsidentin der AUF

Es braucht schon etwas Mut, das Wort «Heiratsbonus» zu kreieren. Wir gratulieren der NZZ für ihre präzise und
sachliche Darstellung zu den finanziellen Vorteilen der Ehe. Sie sagt ganz richtig, dass die Ungleichbehandlung
bei einem kleinen Teil von Zweiverdienerehepaaren besteht – und zwar einzig bei den Bundessteuern. Das wird meistens übersehen. Die Kantone haben ihre Steuergesetzgebung an die bundesgerichtliche Rechtsprechung angepasst, so dass Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren nach kantonalem Recht in der Regel nicht benachteiligt werden. Ehepaare würden in den meisten Fällen sogar milder besteuert, besagt der Erläuterungsbericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Der gleiche Bericht bestätigt, dass Zweiverdienerkonkubinatspaare mit oder ohne Kinder mit eher tiefen Nettoeinkommen aus Erwerb oder Rentnerkonkubinatspaare mit eher tiefen Pensionseinkommen
schlechter gestellt sind als gleich situierte Ehepaare.

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