KVG Spitalkosten­zusatz für alle

AUF-Mitteilung, 3. Dezember 2010

Nach 14 Jahren Diskriminierung der Alleinstehenden: Spitalkostenzusatz von 15 Franken für alle Erwachsenen

Nach 14 Jahren Diskriminierung der Alleinstehenden:
Spitalkosten­zusatz von 15 Franken für alle Erwachsenen

Seit Inkrafttreten der Krankenversicherungsverordnung, Art. 104, Abs. 2 im Januar 1996 hatten einzig die Alleinstehenden den Spitalkostenzusatz von 10 Franken pro Tag zu bezahlen. Nach 14 Jahren Kampf – eine Anwältin ging bis vor das Bundesgericht und anschliessend an den Europäischen Gerichtshof für  Menschenrechte – hat der Bundesrat endlich eingesehen, dass er den Spitalkostenzusatz nicht nur den Alleinstehenden aufbürden kann.

Bereits 1996 hatte sich die AUF Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Frauen und Männer vehement gegen die Einführung des Spitalkostenzusatzes einzig für die Alleinstehenden gewehrt. Die AUF wandte sich an die damalige Sozialministerin Ruth Dreifuss, die aber von diesem Anliegen nichts wissen wollte. Sie meinte, dass diese 10 Franken pro Tag nicht ins Gewicht fielen.

Alt Nationalrätin Vreni Hubmann reichte 2001 eine Motion ein und verlangte, den Spitalkostenzusatz für Alleinstehende zu streichen. Vorerst liess der Bundesrat einen Bericht über die Situation der Alleinstehenden erstellen mit der Folge, dass sich nichts änderte.

Die ganze Problematik bekam eine andere Richtung, als die Juristin Anita Müller bis vor Bundesgericht ging mit der Forderung, dass wenigstens  Doppelverdienerpaare den Alleinstehenden gleichzustellen seien. Das Bundesgericht lehnte ab mit der Begründung, dass der Einpersonenhaushalt die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hätte, so dass die Alleinstehenden im Falle einer Hospitalisierung auch am meisten sparen könnten.

Anita Müller zog den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat den Fall zurückgewiesen.

Als es dann im Oktober 2010 hiess, dass der Spitalkostenzusatz von 10 Franken für Alleinstehende auf 15 Franken erhoben werden solle, haben sich umgehend die SP-Nationalrätinnen Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) sowie Christine Goll (ZH) eingeschaltet.

Am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat endlich beschlossen, dass der Spitalkostenzusatz für alle Erwachsenen ab 26 Jahren bezahlt werden soll. Gleichzeitig hat er den Beitrag von 10 auf 15 Franken erhöht.

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