Medienmitteilung
Zürich, 20. Juni 2022, Sylvia Locher, Präsidentin Pro Single Schweiz
Radio- und TV-Gebühren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts:
Single sein ist veränderbar
Der Jurist Alex Bauert reichte beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Beschwerde ein, weil die Abgabe pro Haushalt für ihn als alleinstehende Person diskriminierend sei. Das BAKOM wies die Beschwerde ab, worauf der Jurist an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gelangte und eine Beschwerde gegen das BAKOM einreichte. Nun hat das BVGer entschieden: Der Entscheid des BAKOM sei nicht zu beanstanden und die Beschwerde abzuweisen.
Alex Bauert wehrte sich als Privatperson bei der schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe). Die Abgabe pro Haushalt sei für ihn als alleinstehende Person diskriminie-rend. Die Ungleichbehandlung gegenüber Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt lebten, sei offensichtlich.
Nachdem die Serafe seine Beschwerde abgewiesen hatte, gelangte er an das Bundesamt für Kommu-nikation (BAKOM) und forderte die Befreiung von der Zahlungspflicht bis zur Schaffung einer neuen diskriminierungsfreien Gesetzesgrundlage. Das BAKOM wies die Beschwerde ebenfalls ab. Ein «Single» sei eine Person, die gewollt oder ungewollt ohne Beziehung lebe. Jemand, der allein in einer Wohnung lebe, müsse nicht «Single» sein, denn sein Partner oder seine Partnerin könne an einem anderen Ort leben. Beide Arten zu leben, seien - ob gewollt oder nicht – veränderbar und würden damit nicht unter den Diskriminierungsschutz fallen.
Weiter argumentierte das BAKOM, mit einer Rechnungsstellung pro Haushalt lasse sich die Anzahl Rechnungstellungen und damit der Administrativaufwand landesweit reduzieren.
Der Umstand, ob jemand allein oder zusammen mit anderen Personen in einer Wohnung lebe, sage zum anderen nichts über die finanzielle Tragfähigkeit der Abgabe aus. So könne diese beispielsweise für eine einkommensschwache Familie finanziell belastender sein als für eine alleinwohnende, ein-kommensstarke Einzelperson. Mit dem seit dem 1. Januar 2021 gültigen jährlichen Gesamtbetrag von Fr. 335.- pro Haushalt falle die Abgabe nicht unverhältnismässig hoch aus.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem BAKOM Recht gegeben, die Beschwerde abzuweisen. Der Beschwerdeführer Alex Bauert zieht das Urteil an das Bundesgericht weiter.
Der Entscheid des BVGer ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Anliegen der Alleinstehenden mit fragwürdigen Argumenten zurückgewiesen werden. Unter diesen Umständen müssen wir darüber nachdenken, die SRG-kritische Initiative «200 Franken sind genug!» zu unterstützen. Diese Initiative will die geräteunabhängige Gebühr von heute 335 auf 200 Franken reduzieren. Gerechter verteilt würden die Gebühren damit nicht, aber sinken.
Zürich, 20. Juni 2022
Sylvia Locher, Präsidentin Pro Single Schweiz
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