Millionäre machen Panikgeschenke

Tages Anzeiger vom 8.10.2011

Verschiedene Zivilstände

Leserbrief vom 14.10.2011 von Sylvia Locher, AUF

Viele Begründen die Ablehnung der Erbschaftssteuer mit dem Argument, dass das Geld schon einmal versteuert wurde. Wäre das ein wirklich stichhaltiges Argument, müsste man auch die Nachlässe und Schenkungen zugunsten Nichtverwandter per sofort von der Steuer befreien.

Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für Ehegatten und direkte Nachkommen abgeschafft. Eltern werden in der Regel tiefer besteuert als Geschwister. Hingegen werden Nichtverwandte massiv zur Kasse gebeten. Vererbt eine unverheiratete und kinderlose Frau eine grössere Summe an ihre soziale Familie, zum Beispiel an ihre Freundinnen oder ihre Betreuende im Alter, so geht je nach Kanton bis zur Hälfte der Erbsumme direkt an den Staat respektive an den Kanton. Die gleiche Summe wird innerhalb der Familie meist steuerfrei vererbt. Wenn der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Kaufmann sagt, mit einer Erbschaftssteuer würden jene bestraft, die sich ein Leben lang angestrengt, und jene belohnt, die ihr Geld verjubelt hätten, dann will er damit doch nicht sagen, dass die Familienmitglieder die Fleissigen und die Nichtverwandten die Faulen sind? Es gibt keinen Grund, verschiedene Zivilstände ungleich zu behandeln. Diese Erbschaftssteuer würde mehr Gerechtigkeit für alle schaffen und ist deshalb begrüssenswert.

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