Polygamie: Neue Fragen für Gerichte
TA vom 21.5.2014
Gleichberechtigung nur für Paare
Leserbrief von Sylvia Locher, AUF - TA vom 24.5.2014
Ein Gutachten über die Zukunft der Ehe, das vom Bund in Auftrag gegeben wurde, regt Diskussionen an. Im Vordergrund stehen gesellschaftliche Veränderungen in Bezug auf Lebensgemeinschaften. Zwei Begriffe sucht man in diesem Bericht vergeblich: Singles oder Alleinstehende. Wieso diese Ausgrenzung? Die Antwort liegt auf der Hand. Dieser Bericht zeigt auf, in welchen Bereichen nicht eheliche Lebensgemeinschaften den Eheleuten nicht gleichgestellt sind. Als Nächstes werden wohl Forderungen nach mehr Renten, Erbschaftssteuererlass und tieferen Steuertarifen für alle Lebensgemeinschaften laut. Und all jene, die nicht in einer Gemeinschaft leben, finanzieren diese zusätzlichen Ausgaben oder Mindereinnahmen mit, ohne gleiche Rechte in Anspruch nehmen zu können. Gleichberechtigung gilt nur für Paare.
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