Positionspapier zur Altersvorsorge 2020

16. April 2017

Das Parlament hat am 17. März 2017 äusserst knapp dem Antrag des Ständerats – unter der Führung von CVP und SP – zugestimmt. Am 24. September 2017 kommt die Vorlage vors Volk.

Aus Sicht der Alleinstehenden weist diese Vorlage gravierende Mängel auf. Gerade der Ausbau der Ehepaarrente um bis zu 2700 Franken pro Jahr bedeutet für Unverheiratete eine weitere Diskriminierung, wenn man diesen Betrag mit den 840 Franken für die Ledigen vergleicht. Die Ehepaare erhielten dreimal so viel zusätzliche Rente wie Alleinstehende. Dabei hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund letztes Jahr im Vorfeld zur Abstimmung über die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie» bemängelt, dass die Ehepaare bei der AHV mit rund 800 Millionen Franken pro Jahr im Vorteil seien. Er hatte die Initiative klar abgelehnt. Und nun ist es ausgerechnet die SP, die der CVP hilft, uns ihre 2016 vom Volk abgelehnte Initiative durch die Hintertür doch noch aufzuzwingen.

Was im Zusammenhang mit dem Zuschlag von 70 Franken pro Monat nie erwähnt wurde: Dieser Betrag gilt nur für jene Personen, die eine Vollrente beziehen. Eine Vollrente erhält, wer eine vollständige Beitragsdauer ausweisen kann. Wenn keine vollständige Beitragsdauer vorliegt und somit nur Anspruch auf eine Teilrente besteht, wird der Zuschlag entsprechend tiefer ausfallen. Im Übrigen sagt auch die Ökonomin Monika Bütler, der AHV-Zuschlag sei ein Blödsinn. Würden die Mindestrenten angehoben, käme das jenen zugute, die wirklich vom Armutsrisiko betroffen seien, nämlich den Alleinstehenden.
Der AHV-Zuschlag ist ein Blödsinn

In der Vorlage wird ebenfalls vom «Beitrag des Bundes an der Finanzierung der AHV» gesprochen. Was der Bund finanziert, muss er aber zuerst mit Steuern hereinholen. Bekanntlich werden Alleinstehende zum höheren Tarif besteuert. Also müssen sie, die am wenigsten davon profitieren, indirekt am meisten zur Reform beitragen.

Was ebenfalls gegen die AHV-Zuschläge spricht: Diese Rentenerhöhung nach dem Giesskannenprinzip würde praktisch die ganzen Ersparnisse von 1.2 Millionen Franken verschlingen, die mittels Anhebung des Frauenrentenalters generiert würden. Dabei betonen gerade CVP und SP immer wieder, dass sie die Situation der Frauen verbessert hätten. In Tat und Wahrheit arbeiten die Frauen länger, damit die Einsparungen bei den AHV-Renten umgehend wieder verteilt werden können.

Pauschal von «den» Frauen zu sprechen, ist ausserdem trügerisch, wenn man bedenkt, dass gerade Frauen sehr unterschiedliche Biografien aufweisen. Zumindest müsste zwischen verheirateten und unverheirateten sowie zwischen Hausfrauen und Berufstätigen unterschieden werden. Denn die Lebensform hat auch einen Einfluss auf die Erwerbsquote der Frauen. Diese nimmt gegen das Pensionsalter hin stark ab. 2015 lag sie in der Altersgruppe 60 bis 63 bei 60 Prozent. Im Vergleich dazu waren bei den 55- bis 59-jährigen Frauen noch 82 Prozent erwerbstätig. Es darf davon ausgegangen werden, dass vor allem Frauen, die ihren Lebensunterhalt allein verdienen, bis zum Pensionsalter im Erwerbsleben bleiben (müssen).

Der Zivilstand spielt bei beiden Geschlechtern eine Rolle. Von den Unverheirateten wird künftig noch mehr Solidarität erwartet. Es reicht offenbar nicht, dass sie wie bisher die Witwenrenten, die Kinderrenten (als Zusatz zu den Altersrenten, nicht mit den Waisenrenten zu verwechseln) sowie die Erziehungsgutschriften mitfinanzieren. Neu sollen sie auch noch die höhere Rente der Ehepaare bezahlen, obwohl die Vorteile für die Ehepaare bei der AHV – wie erwähnt – bereits heute schon bei 800 Millionen Franken pro Jahr liegen.

Diese Reform zielt eindeutig in die falsche Richtung.

Vorlage der Altersreform 2020 in Kürze

  • Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre
  • Flexibler Rentenbezug in der AHV
  • Erwerbstätigkeit ab dem Referenzalter
  • Flexibler Altersrücktritt in der 2. Säule
  • Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer
  • Beitrag des Bundes an die Finanzierung der AHV
  • Überwachung des finanziellen Gleichgewichts der AHV durch den Bundesrat
  • Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes
  • Massnahmen im BVG zum Erhalt des Rentenniveaus
  • Anpassung der Altersgutschriftensätze, Zuschüsse für die Übergangsgeneration 45+
  • Ausgleichsmassnahmen in der AHV (+70 Franken pro Monat für neue Renten, Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente, Erhöhung der AHV-Beiträge um 0.3 Prozentpunkte)
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