Privilegien der Verheirateten

Leserbrief von Sylvia Locher, Tages-Anzeiger 23.2.16

Die Diskussion rund um die CVP-­Initiative verläuft sehr einseitig. Sie vergleicht bei der AHV die Ehepaarrente mit denjenigen von Konkubinatspaaren. Sie übersieht dabei die Einzelhaushalte. Aber gerade bei der AHV tragen die Alleinstehenden die grösste Last. Eine unverheiratete und kinderlose Person bezahlt gleich viel AHV-­Beiträge wie ein Familienvater mit Kindern, dessen Ehefrau nicht berufstätig ist und demzufolge keine AHV-­Beiträge bezahlt.

Beim Tod des Ehemannes werden Waisen­ und Witwenrenten ausbezahlt. Nicht berufstätige Ehefrauen sind mit dem Einkommen ihres Ehemannes mitversichert und bezahlen keine Beiträge. Einverdiener­-Ehepaare erhalten aber trotzdem eine AHV-­Rente von 150 Prozent. Ehefrauen, die wegen der Betreuung der Kinder nicht berufstätig waren, erhalten dafür eine Erziehungsgutschrift, die sich in Form einer Rente auszahlt. Solche Leistungen führen dazu, dass die Ehepaare jährlich rund 800 Millionen Franken mehr beziehen, als sie in die AHV einzahlen. Der einzige Punkt, der zu diskutieren gibt, ist die plafonierte Ehepaarrente. Soll in Zukunft allen Doppel­verdiener­paaren eine Rente in der Höhe von 200 anstatt 150 Prozent ausbezahlt werden, wäre die logische Folge die Abschaffung aller Privilegien. Die CVP stellt nur Vergleiche zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren an. Dabei sind von allen Paarhaushalten nur knapp 15 Prozent Konkubinatspaare. Hingegen werden 1,2 Millionen Einpersonenhaushalte zu einem höheren Tarif als Verheiratete besteuert. Kinderlose, unverheiratete Personen bezahlen ausserdem hohe Solidaritätsbeiträge in die Sozialversicherungen. Zusätzlich wird ihre Hinterlassenschaft unverhältnismässig hoch besteuert (bis zu 50 Prozent des Erbes), während unter den Eheleuten steuerfrei vererbt werden kann.

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