Radio- und TV-Gebühren: Singles kämpfen für tiefere Gebühren

persoenlich.com, 12.12.2020 von Matthias Ackeret

16 Prozent der Bevölkerung leben allein und zahlen überdurchschnittlich viele Gebühren. Ein Verein fordert jetzt eine Anpassung der Verordnung. Er erhält prominenten Support: von Urs Saxer, Rechtsanwalt und Medienrechtsprofessor an der Universität Zürich.

In der Schweiz wohnen 16 Prozent der Bevölkerung alleine. Dies entspricht einem Drittel aller Haushalte. Diese werden bei den Radio- und TV-Gebühren überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten. So zahlt ein alleinerziehender Vater oder eine Witwe gleich viel Radio- und TV-Gebühren wie ein ganzer Haushalt oder ein Paar. Der Verein Pro Single Schweiz findet dies ungerecht und will sich juristisch dagegen wehren. Die schreibt die Schweiz am Wochenende in ihrer aktuellen Ausgabe.

Zitiert wird Vereinspräsidentin Sylvia Locher, die die jetzige Lösung als «diskriminierend» empfindet und eine Verletzung des Diskriminierungsverbot innerhalb der Bundesverfassung vermutet. Unterstützung bekommt sie laut der Zeitung von Urs Saxer, Rechtsanwalt und Medienrechtsprofessor an der Universität Zürich.

Beschwerde beim Bakom eingereicht

Bislang habe Sylvia Locher im Parlament noch keine Unterstützung für ihr Anliegen bekommen. Deshalb hat nun der Berner Psychologe und Jurist Alex Bauert, der selbst alleine lebt, beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Beschwerde eingereicht und will, bei einer allfälligen Ablehnung, die Klage bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterziehen.

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Kommentar

26.03.2021

R.C. Flückiger

Es tut sich was, die Aktion von Herrn Bauert ist eine Ermutigung für mich als alleinstehende Person. Bei Steuern, Versicherungen, div. Gebühren uam. sollen wir Alleinstehende stets mit dem Gedanken der Solidarität beschwichtigt werden. Wer bitte schön ist mit uns solidarisch ? Individualbesteuerung und verursachergerechte Beiträge sollen verwirklicht werden. Bleiben wir dran!

27.03.2021

Alex Bauert

Das Bakom hat mittlerweile mit einer schwachen Argumentation die Beschwerde erwartungsgemäss abgewiesen. Die nächste Station ist das Bundesverwaltungsgericht von wo aus es zum Bundesgericht geht.

Das Bakom schreibt, dass Diskriminierung gemäss Bundesgericht nur bei unveränderlichen Eigenschaften zu anerkennen sei. Die Leiterin des Rechtsdienstes befand, dass man als Single diesen Status ändern könne und schon deshalb sei keine Diskriminierung möglich. Sie ist wohl auch der Meinung, dass eine Diskriminierung wegen dem Glauben, dem Geschlecht, der politischen Haltung oder der Herkunft auch nicht möglich sei. Glauben wechseln, Geschlechtsumwandlung, neu vom SVP-ler zu SP-lerin werden und sich einbürgern lassen, ist auch möglich.

Scherz beiseite: nicht argumentiert wurde gegen den minimalen Aufwand bei Rechnungen für jede erwachsene Person oder Rechnungen mit dem mehrfachen Betrag gemäss Anzahl Erwachsene im Haushalt.

Fortsetzung folgt.

03.05.2021

Audrey Fischer

Soeben habe ich die Rechnung von Serafe bekommen. Wir Singles müssen uns wehren, so geht das nicht!

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