Sie geisseln die Radio- und TV-Gebühren als diskriminierend: Jetzt wehren sich die Singles

Luzerner Zeitung, 12.12.2020 von Kari Kälin

Alleinstehende Personen werden überproportional stark zur Kasse gebeten. Jetzt kämpft ein Betroffener auf juristischer Ebene dagegen – notfalls auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Für Singles ist die «Tagesschau» oder der «Tatort» teurer. Sie zahlen genau gleich viel für das Radio- und Fernsehvergnügen wie zum Beispiel ein Paar, das zusammenwohnt – weil die Abgabe als Haushaltsgebühr konzipiert ist. Im nächsten Jahr beträgt sie 335 Franken. Wie viele Personen in einem Haushalt leben, wird nicht berücksichtigt.

16 Prozent der Menschen wohnen hierzulande alleine. Sie machen einen Drittel aller Haushalte aus – und müssen damit die SRG und die anderen Gebührengelder empfangenden Radio- und TV-Stationen überproportional stark finanzieren. Der Verein Pro Single Schweiz findet das ungerecht. «Die Ausgestaltung der Gebühren ist für alleinlebende Personen diskriminierend, weil sie die gleichen Abgaben zu entrichten haben wie Paar- oder Mehrpersonenhaushalte, die mehrfach von den gleichen Leistungen profitieren können», sagt Pro-Single-Präsidentin Sylvia Locher.

Sie wittert eine Verletzung des Diskriminierungsverbots in der Bundesverfassung. Im aktuellen Bulletin von Pro Single fordert sie deshalb, dass der Bund die Gebührenordnung anpasst. Oder anders formuliert: Singles sollen fürs Radiohören und Fernsehschauen künftig verhältnismässig weniger bezahlen als Haushalte mit mehreren erwachsenen Personen.

Unterstützung erhält Locher von Urs Saxer. «Die Singles sind eine sehr gewichtige Minderheit, haben aber kaum eine Lobby», sagt der Professor für Medienrecht an der Universität Zürich. Dies könne in bestimmten Bereichen zu Benachteiligungen führen. Ein Beispiel sei die Haushaltsabgabe. In juristischen Abklärungen im Auftrag von Pro Single kommt Saxer zum Schluss:

«Eine Erhebung auf der Basis der Personenzahl in Haushalten stünde mit der Rechtsgleichheit weitaus besser in Übereinstimmung als die derzeitige Praxis.»

Die Haushaltsabgabe sei jedoch «wohl nicht verfassungswidrig». Der Grund: Das Bundesgericht taxiert einen gewissen Schematismus als zulässig. Darauf verwies der Bundesrat in der Botschaft zum neuen Radio- und Fernsehgesetz. Und: Bei einem Massengeschäft wie der Erhebung einer Abgabe mit Millionen von Zahlungspflichtigen seien schematische Regeln kaum zu vermeiden.

Der administrative Aufwand, um die Abgaben nach Anzahl Personen pro Haushalt zu berechnen, sei unverhältnismässig hoch. Für Saxer ist die Argumentation mit dem Verwaltungsaufwand «mehr als unbefriedigend». Er weist darauf hin, dass die Gemeinden über die statistischen Angaben verfügen, um zwischen Ein- und Mehrpersonenhaushalten zu unterscheiden.

In der Tat werden in den aktuellen Rechnungen jeweils alle zahlungspflichtigen Personen aufgeführt. Saxer hält den Aufwand für eine Pro-Kopf-Abgabe für vertretbar.
Beschwerde könnte in Strassburg landen

Sylvia Locher hat bis jetzt erfolglos versucht, ihr Anliegen via Medienpolitiker ins eidgenössische Parlament einzuspeisen. Auf der juristischen Ebene kommt aber Bewegung in die Angelegenheit. Alex Bauert, allein lebender Psychologe und Jurist mit einer Praxis in Bern, hat beim Bundesamt für Kommunikation Beschwerde gegen die aktuelle Rechnungspraxis eingelegt.

Er akzeptiert nicht, dass ein Single, eine Witwe oder ein allein erziehender Vater gleich hohe Radio- und TV-Gebühren entrichten muss wie ein Paar, die Mitglieder einer Wohngemeinschaft oder eine Familie. «Die Diskriminierung ist ganz klar gegeben.» Bauert ist bereit, bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg für eine Pro-Kopf-Gebühr zu kämpfen.

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