«Stellung der Alleinstehenden in der Politik»

Bulletin 4/25, Dezember 2025

Polit-Podium vom 13. November 2025, Zürich

Einstiegsreferat von Katharina Fontana

Liebes Publikum

Als ich mich auf diesen Abend vorbereitet habe, habe ich mir überlegt, wie oft ich in den letzten 20 Jahren über die Alleinstehenden geschrieben habe. Mir ist lediglich ein einziger Text in den Sinn gekommen, das war vor vielen Jahren, als ich Sylvia Locher, die Präsidentin von Pro Single Schweiz, für ein Porträt getroffen habe.

Dass Journalisten nicht über Alleinstehende schreiben, liegt daran, dass sie in der Politik oder zumindest in der Bundespolitik nicht vorkommen. Es gibt praktisch keinen parlamentarischen Vorstoss zu den Alleinstehenden.

Dabei sind sie keine kleine Gruppe. Der Bundesrat hat vor ein paar Jahren ein paar Zahlen zu den Allein­lebenden zusammengetragen. 2021 gab es in der Schweiz 1,4 Millionen Einpersonenhaushalte, das sind 17 Prozent der Bevölkerung. Es gibt ungefähr gleich viele Frauen wie Männer. Das Ausbildungsniveau und das Einkommen dieser Gruppe liegen im Grossen und Ganzen im Schweizer Durchschnitt. Man kann sagen: Die Singles sind unauffällig. Und sie ziehen kein politisches Interesse auf sich. 

Das ganz im Gegensatz zu anderen Bevölkerungs­gruppen, die sehr viel Aufmerksamkeit erhalten. Hier eine kurze Übersicht:

  • An erster Stelle stehen die Familien. Die Parlamentarier beschäftigen sich ausgiebig mit Familien. Nur ein Beispiel: Das Parlament will eine neue Sozialleistung für Eltern einführen, die ihre Kinder in die Krippe schicken, egal wie viel die Eltern verdienen oder wie hoch ihr Arbeitspensum ist. Das kostet um die 700 Millio­nen Franken pro Jahr aufwärts. Und diese neue Leistung wird auch von den Alleinstehenden mitfinanziert, nämlich über Lohnprozente. 
  • Im Zentrum des Interesses stehen auch die Ehepaare. Das Parlament hat epische Debatten über die Individualbesteuerung geführt. Individualbesteuerung heisst, dass jeder Mensch bei den Steuern einzeln veranlagt wird, egal, ob er verheiratet ist oder nicht. Im Parlament wurde bis auf den letzten Franken ausgerechnet, wie viel ein traditionelles Ehepaar mit nur einem Einkommen künftig mehr bezahlen muss und wie stark ein Doppelverdiener-Ehepaar profitieren wird, wenn die Gatten künftig einzeln besteuert werden. Die Alleinstehenden kamen in diesen Berechnungen so gut wie nicht vor. Dabei hat die Steuerreform auch Auswirkungen auf sie: Personen mit guten Einkommen werden tendenziell mehr direkte Bundessteuer zahlen müssen. Und dazu gehören eben auch Singles. 
  • Auch bei der AHV denkt man über neue Leistungen für Ehepaare nach. Es gibt eine Volksinitiative der Mitte-Partei, die fordert, dass die AHV-Renten für Ehepaare künftig nicht mehr auf 150 Prozent gedeckelt sind, sondern dass die Gatten die volle Rente erhalten wie Unverheiratete. Wenn die Reform durchkommt, entstehen jährlich Zusatzkosten in Milliardenhöhe. Dazu wird es mehr Steuern oder Lohnprozente brauchen oder beides. Bei der Mehrwertsteuer bewegen wir uns bereits zügig in Richtung neun ­Prozent. Das bezahlen dann alle, auch die Allein­stehenden
  • Auch die Witwen geniessen im Parlament grosse Unterstützung. Bei alleinstehenden Frauen kommt niemand auf die Idee, dass sie eine staatliche Rente brauchen, weil sie keinen Mann haben. Bei den Witwen hingegen wird das als hartherzig und unsozial angesehen, selbst dann, wenn sie keine Familienpflichten haben. 
  • Auf ein Projekt möchte ich noch speziell hinweisen. In Bundesbern wird darüber nachgedacht, ob die Schweiz einen Pacs einführen soll. Pacs ist die Abkürzung für Pacte civile de solidarité, das Institut gibt es schon in anderen Ländern. Es ist ein neues Rechtsinstitut für Paare, die sich binden wollen, aber nicht so stark wie mit der Ehe. Es ist eine Art «Ehe light». Die Details stehen noch nicht fest, inwieweit sich der Pacs auf Sozialversicherungen oder Erbrecht auswirken soll, muss noch definiert werden

Kurz: Es gibt Dutzende von Parlamentariern, die sich für Familien, Ehepaare, Witwen und unverheiratete Paare einsetzen und versuchen, möglichst viel für diese Gruppen herauszuholen. Deshalb finde ich es wichtig und richtig, dass sich auch die Alleinstehenden in der Politik zu Wort melden, denn sie müssen die vielen Ansprüche der anderen mitfinanzieren.  

Ich möchte zwei Punkte hervorheben, die aus meiner Sicht wichtig sind für Alleinstehende.

Der erste betrifft die Individualbesteuerung, die ich bereits erwähnt habe. Am 8. März 2026 stimmen wir darüber ab. Die Mitte-Partei und die SVP sowie die Kantone haben gegen die Reform das Referendum ergriffen.

Ich kann schwer abschätzen, welche Erfolgschancen die Vorlage in der Bevölkerung hat. Klar ist aber: Wird die Individualbesteuerung angenommen, muss sie auch in den Kantonen umgesetzt werden. Das heisst, die Kantone werden ihre Steuergesetze in den nächsten Jahren neu gestalten müssen, sie haben dazu sechs Jahre Zeit. Vom System her ändert sich für die Alleinstehenden nichts, sie werden weiterhin einzeln veranlagt. Aber beim Tarif könnte sich einiges ändern. Es wird sicher Diskussionen geben über Abzüge oder Sonderbestimmungen für Ehepaare, und es ist gut möglich, dass versucht wird, die Alleinstehenden stärker zu belasten. Hier sollten die Singles schauen, dass ihre Interessen gewahrt werden.

Der zweite Bereich betrifft das Erbrecht bzw. die Erbschaftssteuern. Hier könnten die Alleinstehenden m. E. energischer auftreten. Wer verheiratet ist, dessen Gatte und dessen Nachkommen müssen in den allermeisten Kantonen keine Erbschaftssteuern bezahlen. Wenn hingegen ein Alleinstehender sein Vermögen vererbt, so werden die Erben sehr hohe Steuern bezahlen müssen.

Wer zum Beispiel einem guten Freund, der ihn durchs Leben begleitet hat, 500 000 Franken hinterlassen möchte, kann das zwar tun, doch der gute Freund muss dann enorm viel Erbschaftssteuern bezahlen. Je nach Kanton sind das 30, 40 oder sogar über 50 Prozent des Nachlasses.

Auffällig sind die Unterschiede zu den Konkubinatspaaren. In manchen Kantonen gibt es deutliche Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer für unverheiratete Paare, die ein paar Jahre zusammengelebt haben. Sie werden bei weitem nicht so heftig besteuert wie andere Personen oder sind ganz befreit.

In Basel-Stadt etwa zahlt der Konkubinatspartner bei einem Nachlass von 500 000 Franken rund 50 000 Franken Erbschaftssteuer, der Freund hingegen drei Mal mehr, nämlich über 150 000 Franken. In Luzern zahlt der Konkubinatspartner keine Erbschaftssteuer und der gute Freund 190 000 Franken (Quelle: Vermögenszentrum).

Ich halte diese Ungleichbehandlung für fragwürdig. Rechtlich scheint es mir nicht vertretbar, unverheiratete Erben derart unterschiedlich zu belasten – je nachdem, ob sie ein paar Jahre mit dem Erblasser in einem Konkubinat verbracht haben oder ob es sich um gute Freunde handelt. Letztlich steckt die Wertvorstellung dahinter, dass eine Beziehung eines (unverheirateten) Paares stets mehr wert ist als eine Freundschaft.

Dass die Alleinstehenden im Bundeshaus eher ein Mauerblümchen sind, hat auch damit zu tun, dass es für Politiker interessanter und auch medial einträglicher ist, wenn sie neue Leistungen und Subventionen für ihre Klientel fordern können. Die Alleinstehenden hingegen haben in der Tendenz eher eine Abwehrhaltung gegenüber noch mehr staatlichen Zugriffen und Umverteilung. Politisch lässt sich das nicht so gut vermarkten.

Vielleicht sind Politiker auch deshalb zurückhaltend, sich für Singles zu engagieren, weil bei ihnen implizit der Vorwurf im Raum steht, sie würden sich als Kinderlose nicht für die Gesellschaft engagieren, also den ungeschriebenen Generationenvertrag nicht einhalten.

Vor diesem Hintergrund wäre es nützlich, dass man die Leistungen der Alleinstehenden einmal ausweist und beispielsweise zeigt, welche Transfers es innerhalb der Sozialversicherungen gibt.

So wissen viele Leute zum Beispiel nicht, dass in der zweiten Säule eine starke Umverteilung von den Singles zu den Verheirateten stattfindet. Sie verlieren im überobligatorischen Bereich rund ein Viertel des Renteneinkommens, dies vor allem deshalb, weil sie die Leistungen an die Hinterbliebenen der anderen Versicherten mitfinanzieren müssen, obwohl sie selber keine Angehörigen haben.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, inwieweit der Staat, wenn er liberal sein will, gewisse Lebensformen privilegieren darf und andere benachteiligen kann. Natürlich sind Unterschiede möglich, das Vorhandensein von Kindern etwa ist ein Faktor, der bei den Steuern oder den Sozialversicherungen berücksichtigt werden muss.

Davon abgesehen habe ich aber schon den Eindruck, dass sich die Politik heute sehr stark auf Paare fokussiert, verheiratete oder unverheiratete, und dass man daneben gar nachlässig mit den Alleinstehenden umgeht

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