Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) - Anerkennung des betreuten Wohnens in den EL zur AHV

Oktober 2023, Stellungnahme Pro Single Schweiz

Stellungnahme von Pro Single Schweiz
Wir begrüssen die Absicht des Bundesrates, die Autonomie älterer Menschen zu fördern, indem sie länger im eigenen Haushalt oder in der eigenen Wohngemeinschaft wohnen können. Der Anteil der Alleinlebenden der über 65-Jährigen beträgt ein Drittel der gesamtschweizerischen Bevölkerung.

Unsere Erfahrung mit älteren Mitgliedern, die schon jahre- resp. jahrzehntelang allein leben, zeigt, dass diese nur selten daran interessiert sind, frühzeitig in ein Altersheim einzutreten. Sie leben selbstbestimmt und suchen erst fremde Hilfe, wenn es gar nicht mehr anders geht. Sie sind es gewohnt, allein zu wohnen und möchten diese Lebenssituation so lange wie möglich beibehalten. Wer es sich leisten kann, finanziert Haushalthilfe, Mahlzeitendienst, Fahrdienste und andere Dienst-leistungen wie z.B. Einkaufshilfen aus der eigenen Tasche. Menschen ohne oder mit geringem Vermögen und kleiner Rente sehen sich heute aus finanziellen Gründen zu einem unnötig frühen Eintritt in ein Altersheim gezwungen. Der Bericht «Die wirtschaftliche Situation der Alleinlebenden in der Schweiz» des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom März 2023 hebt hervor, dass Ein-personenhaushalte im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, und insbesondere im Vergleich zu Paaren (mit oder ohne Kinder), ein eher moderates Niveau an Nettovermögen aufweisen. Im Vergleich verfügen Paarhaushalte über ein drei- bis fünfmal höheres Median-Nettovermögen. Zudem können sie sich gegenseitig im täglichen Leben unterstützen und somit den Heimeintritt hinauszögern.  Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung fördert die Chancengleichheit für Einpersonenhaushalte.

Die Verzögerung oder Vermeidung von Heimeintritten ermöglicht Einsparungen, sowohl für die Betroffenen als auch für die öffentliche Hand. Da sich die demografische Alterung in den nächsten zwei Jahrzehnten weiter beschleunigen wird, ist eine Verschiebung der Betreuung vom institutionel­len in den ambulanten Bereich sowohl aus sozialen wie aus finanziellen Gründen sinnvoll.

Entsprechend befürworten wir die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

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