Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Pro Single Schweiz, 30.1.2024

Unsere Stellungnahme zur Vernehmlassung vom 9.11.2023

Pro Single Schweiz ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein, der sich für die Anliegen der Alleinstehenden und Alleinlebenden engagiert. Wir benutzen gerne die Gelegenheit, uns zur vom Bundesrat am 9. November 2023 eröffneten Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung zu äussern.

In Ihrem Schreiben vom 9. November 2023 erwähnen Sie, dass die vorliegend unterbreitete Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) mit Bezug zur Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» erfolgt. Aus diesem Grund möchten Sie die Haushaltabgabe von heute 335 Franken auf 300 Franken senken.

Bezüglich Serafe-Gebühr halten wir fest, dass aktuell 1.4 Mio. Einpersonenhaushalte benachteiligt sind, weil sie gleich viel bezahlen müssen wie Mehrpersonenhaushalte. Wir weisen einmal mehr darauf hin, dass die Bezugsgrösse «Haushalt» nicht mehr sachgerecht ist, weil die Empfangsgeräte nicht mehr kabelgebunden in den Wohneinheiten stehen, sondern als persönliche Geräte von allen Mitgliedern eines Haushalts individuell genutzt werden. Im Erläuternden Bericht spricht der Bundesrat vom «Anliegen, die Wirtschaft und die Haushalte finanziell zu entlasten». Wir plädieren deshalb dafür, Einpersonenhaushalte stärker zu entlasten, da sich für sie die allgemein gestiegenen Kosten einschneidender auswirken als für Mehrpersonen­haushalte mit mehreren Einkommen und teilbaren Haushaltsausgaben.

Wir stellen fest, dass sehr viele Alleinlebende der «SRG-Initiative» zugetan sind. Die Ungerechtigkeit der einheitlichen «Haushaltabgabe» würde mit 200 Franken zwar nicht abgeschafft, aber verkleinert. Die Berücksichtigung der Anliegen der Alleinlebenden halten wir deshalb für angezeigt.

 

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