Unauffällige Single
NZZ-Newsletter 14. November 2025, von Katharina Fontana
Die Liste der gesellschaftlichen Problemgruppen, die vom Staat scheinbar umsorgt werden müssen, wird immer länger.
Kleinkinder wollen gefördert, Eltern subventioniert und in den bezahlten mehrmonatigen Urlaub geschickt werden. Für Ehepaare sollen die Steuern gesenkt und soll die AHV erhöht werden, und für Witwen wird eine staatliche Rente als unabdingbar angesehen, auch wenn sie keine Familienpflichten haben.
Es gibt praktisch nur eine Gruppe, die in der Politik nie zu reden gibt: die Alleinstehenden, also Personen, die ihr Leben allein verbringen. Ständige Singles.
Singles sind eine unauffällige Gruppe
Viel weiss man nicht über die Alleinstehenden. Laut Zahlen des Bundes haben im Jahr 2021 1,4 Millionen Personen allein einen Haushalt geführt. Das Ausbildungsniveau und das Einkommen der Alleinlebenden liegen im Grossen und Ganzen im Schweizer Durchschnitt, es gibt unter den Alleinlebenden ungefähr gleich viele Frauen wie Männer. Man kann sagen: Die Singles sind unauffällig.
Für Politiker ist diese Gruppe wenig interessant. Politiker fordern gerne Leistungen und Subventionen für ihre Klientel. Die Alleinstehenden dagegen erheben meist keine Ansprüche. Sie wollen einfach nicht so viel zahlen müssen für die Leistungen, die den anderen zugutekommen: Familien, Ehepaaren, Verwitweten.
Wie wenig die Singles beachtet werden, zeigte sich bei den epischen Debatten zur Individualbesteuerung. Im Parlament wurde bis auf den letzten Franken ausgerechnet, wie viel ein traditionelles Ehepaar künftig mehr bezahlen muss und wie stark die Doppelverdiener entlastet werden.
Die Alleinstehenden kamen in diesen Berechnungen so gut wie nicht vor, obwohl sich die Steuerreform auch auf sie auswirkt: So werden gutverdienende Singles künftig mehr Steuern bezahlen müssen.
Vielleicht haben Singles auch deshalb einen schweren Stand, weil implizit der Vorwurf im Raum steht, sie würden sich als Kinderlose nicht genug für die Gesellschaft engagieren und den ungeschriebenen Generationenvertrag nicht einhalten. Doch: Stimmt der Vorwurf überhaupt?
Wenig bekannt ist zum Beispiel, dass in der zweiten Säule eine starke Umverteilung von den Singles zu den Verheirateten stattfindet. Sie verlieren im überobligatorischen Bereich einen beträchtlichen Teil des Renteneinkommens, dies vor allem deshalb, weil sie die Leistungen an die Hinterbliebenen der anderen Versicherten mitfinanzieren müssen, obwohl sie selber keine Angehörigen haben.
Anderes Beispiel: die Erbschaftssteuern. Dort greift der Fiskus enorm zu: Hinterlässt ein Alleinstehender seinem engen lebenslangen Freund eine halbe Million Franken, muss dieser dem Staat – je nach Kanton – 30 oder 40 bis hin zu 50 Prozent abliefern.
Auffällig ist, dass sich bei den Konkubinatspaaren einiges bewegt hat. In manchen Kantonen müssen unverheiratete Paare heute deutlich weniger Erbschaftssteuern abliefern als die Erben von Alleinstehenden oder sind ganz davon befreit.
In Basel-Stadt etwa zahlen Konkubinatspartner bei einem Nachlass von einer halben Million Franken rund 50 000 Franken Erbschaftssteuer, der enge Freund des Verschiedenen hingegen dreimal mehr, nämlich über 150 000 Franken. In Luzern zahlt der Konkubinatspartner keine Erbschaftssteuer, der Erbe des Alleinstehenden dagegen 190 000 Franken (Quelle: Vermögenszentrum).
Für den Staat zählt eine lebenslange Freundschaft also sehr viel weniger als ein Konkubinat, auch wenn dieses nur wenige Jahre gedauert hat.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, inwieweit der Staat, wenn er liberal sein will, gewisse Lebensformen bevorzugen und andere benachteiligen darf.
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