Volksinitiative der Partei «Die Mitte»
Pro Single Schweiz, April 2025
«Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
Unsere Stellungnahme - Ablehnung der Initiative
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Initiative einer sehr selektiven Optik entspringt. Es wird ein einzelnes Element herausgepickt, das die Initianten als unfair bezeichnen, die übrigen mit der Ehe verknüpften Bevorteilungen werden ausgeblendet: Altersrenten ohne eigene Beitragsleistung, Hinterlassenenrenten, Erziehungsgutschriften, steuerliche Begünstigung (tieferer Tarif, Abzüge), Erbschaftssteuerbefreiung, um nur die augenfälligsten zu nennen. In der Gesamtbetrachtung kann von unfairen AHV-Renten und einer Diskriminierung der Ehe keine Rede sein.
Die Gesamtheit der Ehepaare ist in der AHV aktuell nachweislich nicht benachteiligt. Im Gegenteil: Die Massnahmen zugunsten verheirateter Personen überwiegen den Nachteil der Rentenplafonie-rung um 0,2 Mia. Franken pro Jahr.
Die Erziehungsgutschriften bedeuten zwar nicht formal, aber de facto einen weiteren Bonus für Ehepaare. Sie sind zwar nicht an den Zivilstand gebunden, in der Praxis profitieren jedoch mehrheitlich Ehepaare und Verwitwete.
Um die Gleichbehandlung aller Versicherten zu gewährleisten, müssten bei einer Aufhebung des Ehepaarplafonds, d.h. bei einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge, sämtliche Begünstigungen für Verheiratete zwingend aufgehoben werden. Das beträfe die bereits im Initiativtext erwähnte Befreiung von der Beitragspflicht für nichterwerbstätige Eheleute (vorwiegend Ehefrauen), die Witwen- und Witwerrenten sowie den Verwitwetenzuschlag von 20 %. Der für Verheiratete äusserst günstige Versicherungsschutz (Absicherung im Todesfall des Ehepartners/der Ehepartnerin) über Jahre oder Jahrzehnte würde ebenfalls wegfallen. Eine Individuelle Altersvorsorge kann durchaus diskutiert werden, es müssen aber für alle die gleichen Bedingungen gelten.
Bei den Sozialversicherungen wird das Prinzip der «Solidarität» strapaziert, weil diese vorwiegend den Ehepaaren zugutekommt. Das bedeutet, dass andere – in diesem Fall die Alleinstehenden – sich ohne Gegenleistungen an den zusätzlichen Kosten für Ehepaare beteiligen müssen:
- Frauen: Die Bevorteilung der (ehemals) Verheirateten macht sich auch in den AHV-Renten bemerkbar. Witwen erhalten die höchste Rente (Verwitwetenzuschlag, gegebenenfalls Erziehungsgutschriften). Dank Einkommensteilung erhöht sich für viele (ehemals) verheiratete Frauen das AHV-Einkommen, wenn ihre Männer höhere Einkommen erzielen. Zum Vergleich: Bei den ledigen Frauen (und Männern) erhielten 2023 nur 14 % die maximale Vollrente von 2'450 Franken. Hingegen waren es bei den Witwen 37 %, ein Vorteil, der von den ledigen Frauen (und Männern) mitfinanziert wird.
- Männer: Unverheiratete Männer sind gegenüber verheirateten massiv benachteiligt. Sie leisten die gleichen Beiträge wie verheiratete. Letztere erhalten als Gegenleistung jedoch viel grössere Leistungen wie z.B. eine Hinterlassenenrente und den Verwitwetenzuschlag auf die Altersrente für ihre Witwen.
- Alleinstehende Frauen und Männer: Direkte Bundessteuern: Der Bund beteiligt sich mit 20.2 % an den Ausgaben der AHV. Bei den direkten Bundessteuern ist der Tarif für Alleinstehende höher als für Verheiratete. Ausserdem bezahlt fast die Hälfte aller Paare mit Kindern keine direkten Bundessteuern.
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