Steuerbefreiung
Pro Single Schweiz ist steuerbefreit
Juli 2024
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich verfügt per 10. Juli 2024 mit Wirkung ab Steuerperiode 2023:
Der Verein Pro Single Schweiz mit Sitz in Zürich ist wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von den Staats- und Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer befreit.
Der Verein widmet sich in uneigennütziger Weise im Sinne eines Kompetenzzentrums der Förderung der rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Anerkennung er Singles in der Schweiz und engagiert sich gegen ihre Diskriminierung.