Kinderlose Singles können auch künftig nicht gratis vererben

Tages Anzeiger, 28.4.2026, Luzia Nyffeler

Eine Einzelinitiative forderte die Gleichstellung von kinderlosen Unverheirateten bei der Erbschaftssteuer. Das Anliegen scheiterte im Kantonsrat deutlich.

Das Erbe von kinderlosen Alleinstehenden wird im Kanton Zürich weiterhin mit dem höchsten Steuersatz belastet. Eine Einzelinitiative, welche das ändern wollte, fand im Kantonsrat nicht genügend Unterstützung.

Die Initiative der Wädenswilerin Sylvia Locher von Pro Single Schweiz verlangte, dass kinderlose unverheiratete Personen bei der kantonalen Erbschaftssteuer gleichgestellt werden mit Ehegatten oder unverheirateten Personen mit Kindern. Im Kanton Zürich sind Ehepartner sowie Kinder der vererbenden Person von der Steuerpflicht befreit. Freunde oder Betreuungspersonen müssen hingegen einen grossen Teil des Erbes abgeben. Locher forderte, dass Personen, die unverheiratet und kinderlos sind, jemanden bestimmen können, der oder die steuerfrei erbt.

Kantonsrat klar dagegen

Die Initiative war im Kantonsrat jedoch chancenlos. Nur 13 Parlamentsmitglieder, hauptsächlich aus den Reihen der GLP, wollten sie vorläufig unterstützen. Nötig gewesen wären 60 Stimmen.

Das Resultat ist wenig überraschend, da im Vorfeld sowohl die bürgerlichen Parteien als auch die SP deutlich machten, dass sie den Antrag nicht unterstützen würden. Während die Bürgerlichen die privilegierte Behandlung von Ehepartnern und Familien beim Erben für richtig befanden, stellte sich die SP grundsätzlich gegen einen weiteren Abbau der Erbschaftssteuer.

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